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Erster Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt

Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Stellen freigegeben.

Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2010 haben sich zahlreiche gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden.

Der erste Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen (siehe „Zum Beteiligungsverfahren“ auf der linken Navigationsseite):

• Textteil und Begründung,
• Hauptkarte,
• Festlegungskarte Raumstruktur,
• Festlegungskarte Mittelbereiche,
• Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
• Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft,
• Umweltbericht.

Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die weitere Digitalisierung von Verwaltungs- und Planungsprozessen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung. Die Anregungen und Hinweise zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt sollen daher bevorzugt über dieses Beteiligungsportal übermittelt werden.

Erklärvideo Online-Beteiligung